Mo. bis Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Mi. 13:30 bis 15:30 Uhr
Do. 13:30 bis 17:30 Uhr

Zuschussantrag für Mehrwegwindeln

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Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online- Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Kronach schicken.

Informationen

Zuschuss für Mehrwegwindeln

Zahlreiche Mütter und Väter entscheiden sich inzwischen dafür, ihre neugeborenen Babys mit Mehrwegwindeln zu wickeln. Wer den damit verbundenen Aufwand auf sich nimmt, kann dafür finanzielle Unterstützung von der Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach erhalten. Der Landkreis Kronach unterstützt die erstmalige Anschaffung von Mehrwegwindelsystemen mit einem Zuschuss von 25 % (maximal 80,00 €) zu den nachgewiesenen Anschaffungskosten.


Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Zuschüsse werden nur für im Landkreis Kronach wohnende Kinder gewährt.
  • Gefördert wird nur die Anschaffung einer selbstgewählten Ausstattung an Mehrweg-Wickelutensilien.
  • Neben dem Antrag müssen eine detaillierte Kaufquittung oder Rechnung (Original) sowie die Geburtsurkunde des Kindes (unbeglaubigte Ablichtung) bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach vorgelegt werden.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der ausgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 80,00 €.
  • Der Zuschuss wird pro Kind nur einmalig gewährt.
Ihre Daten

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Angaben zum Kind

Das Landratsamt Kronach gewährt für den Kauf von Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Kaufsumme, max. 80 Euro pro Kind. Bitte vergessen Sie nicht, die unterschriebenen Quittungen bzw. Rechnungen beizufügen.

Angaben zur Kaufsumme und Bankverbindung


Datenschutzhinweis
 
Informationspflicht zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO für die Beantragung von Zuschüssen für die Anschaffung von Mehrwegwindeln:

 

Datenschutzrechtliche Hinweise

 

Alternativ erhalten Sie die Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.