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Zurück in den Kreislauf der Natur!
Ob Laub, Gras, Schnittgut, Obst- und Gemüsereste, Tee- oder Kaffeesatz - überall fallen im Garten und im Haushalt organische Reststoffe an. Diese „Abfälle“ müssen nicht über die Graue Tonne entsorgt werden, sondern lassen sich über die Kompostierung in wertvollen Humus umwandeln. Jedem Garteneigentümer sollte deshalb die Verarbeitung aller in Haus und Garten anfallenden, verrottbaren Abfälle auf dem eigenen Grundstück ein besonderes Anliegen sein. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Vorteilen damit verbunden:
- Kosten für die Müllabfuhr können eingespart werden
- Humus wird gewonnen, auf Mineraldünger kann verzichtet werden
- Bakterien und Kleinlebewesen erhalten die Krümelstruktur des Bodens; es muss also weniger gehackt und gegossen werden.
Zu diesen Vorteilen kommt noch ein weiteres Bonbon:
Der Landkreis zahlt Ihnen einen Zuschuss für die Anschaffung eines Komposters.
Wie hoch ist der Komposterzuschuss und wie bekommt man Ihn?
Der Zuschuss beträgt 50% des Komposterneupreises, maximal jedoch 30,00 € je Komposter. Der Zuschussantrag ist vom Grundstückseigentümer zu stellen. Für jedes ordnungsgemäß an die Abfallbeseitigung angeschlossene Grundstück wird einmalig ein Komposter bezuschusst. Nach dem Kauf des von Ihnen ausgesuchten Komposters schicken Sie bitte den Zuschussantrag ab und schicken ihn zusammen mit der Rechnung und der Materialbeschreibung des Komposters, an das Landratsamt Kronach. Der entsprechende Zuschuss wird dann in Kürze überwiesen.
Welche Komposter werden bezuschusst?
Neben den bekannten und bewährten klassischen Kompostsilos aus Holz und Metall werden auch Schnell- und Wurmkomposter (Thermokomposter) aus Kunststoff bezuschusst. Voraussetzung ist jedoch, dass der Thermokomposter aus Recyclingkunststoff ist.