Mo. bis Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Mi. 13:30 bis 15:30 Uhr
Do. 13:30 bis 17:30 Uhr

Zuschussantrag für einen Komposter

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online- Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Kronach schicken.

Informationen

 

Zurück in den Kreislauf der Natur!

 

 

Ob Laub, Gras, Schnittgut, Obst- und Gemüsereste, Tee- oder Kaffeesatz - überall fallen im Garten und im Haushalt organische Reststoffe an. Diese „Abfälle“ müssen nicht über die Graue Tonne entsorgt werden, sondern lassen sich über die Kompostierung in wertvollen Humus umwandeln. Jedem Garteneigentümer sollte deshalb die Verarbeitung aller in Haus und Garten anfallenden, verrottbaren Abfälle auf dem eigenen Grundstück ein besonderes Anliegen sein. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Vorteilen damit verbunden:

  • Kosten für die Müllabfuhr können eingespart werden
  • Humus wird gewonnen, auf Mineraldünger kann verzichtet werden
  • Bakterien und Kleinlebewesen erhalten die Krümelstruktur des Bodens; es muss also weniger gehackt und gegossen werden.

Zu diesen Vorteilen kommt noch ein weiteres Bonbon:


Der Landkreis zahlt Ihnen einen Zuschuss für die Anschaffung eines Komposters.

 

Wie hoch ist der Komposterzuschuss und wie bekommt man Ihn?

 

Der Zuschuss beträgt 50% des Komposterneupreises, maximal jedoch 30,00 € je Komposter. Der Zuschussantrag ist vom Grundstückseigentümer zu stellen. Für jedes ordnungsgemäß an die Abfallbeseitigung angeschlossene Grundstück wird einmalig ein Komposter bezuschusst. Nach dem Kauf des von Ihnen ausgesuchten Komposters schicken Sie bitte den Zuschussantrag ab und schicken ihn zusammen mit der Rechnung und der Materialbeschreibung des Komposters, an das Landratsamt Kronach. Der entsprechende Zuschuss wird dann in Kürze überwiesen.


Welche Komposter werden bezuschusst?


Neben den bekannten und bewährten klassischen Kompostsilos aus Holz und Metall werden auch Schnell- und Wurmkomposter (Thermokomposter) aus Kunststoff bezuschusst. Voraussetzung ist jedoch, dass der Thermokomposter aus Recyclingkunststoff ist.

Ihre Daten

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Hiermit beantrage ich die Förderung für einen erworbenen Komposter für das Grundstück

Angaben zum betroffenen Grundstück
Datenschutzhinweis
 
Informationspflicht zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO für die Beantragung von Zuschüssen für die Anschaffung von Kompostern:

 

Datenschutzrechtliche Hinweise

 

Alternativ erhalten Sie die Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.