Mo. bis Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Mi. 13:30 bis 15:30 Uhr
Do. 13:30 bis 17:30 Uhr

Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung

Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gem. § 1626 a BGB, § 58 a SGB VIII
- ausschließlich für Kinder, deren Eltern bisher nicht verheiratet waren -

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde
  • Personalausweis der Mutter

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 5 MB)

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online- Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Kronach schicken.

Ihre Daten

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Ich beantrage eine Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen für mein Kind:

Angaben zum Vater:

JaNein
Ich war mit dem Vater des Kindes bisher nicht verheiratet:
Eine Erklärung über die gemeinsame Sorge mit dem Vater wurde nicht abgegeben:
Eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge -auch eine vorläufige- liegt nicht vor:
Ein Antrag auf ein gerichtliches Verfahren zur Sorgerechtsregelung wurde von mir bzw. dem Vater nicht gestellt:

Allgemeine Anmerkung:
Gem. § 1626 a BGB steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, anschließend heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben. „Im Übrigen hat die Mutter die alleinige Sorge“ (§ 1626 a BGB). Sonstige Sorgerechtseinschränkungen durch das Familiengericht (Sorgerechtsübertragung oder -entzug) sind hiervon unberührt.

Datenschutzhinweis
 
Informationspflicht zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit der Unterhaltsberatung:

 

Datenschutzrechtliche Hinweise

 

Alternativ erhalten Sie die Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Wie geht es weiter?

ACHTUNG!
Nach dem Ausfüllen des Formulars, wird dieses nicht automatisch an den Fachbereich weitergeleitet.

Eine Kopie des Formulars und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.

Um den Antrag abschließen zu können, müssen Sie den Antrag und die entsprechenden Dateien ausdrucken und unterschrieben an das Landratsamt Kronach schicken.

Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

 

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Drucken hier:


Ort, Datum

Ihre Unterschrift