Meldung von Infektionskrankheiten
nach § 34 IfSG
Für Leiter von Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorts u.ä.
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Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.