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gesundheitsamt@lra-kc.bayern.de
Mo. bis Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Mi. 13:30 bis 15:30 Uhr
Do. 13:30 bis 17:30 Uhr

Meldung von Infektionskrankheiten

nach § 34 IfSG

 

Für Leiter von Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorts u.ä.

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Alternativ erhalten Sie die Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.