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Antrag Bodenrichtwertauskunft 

Antrag Immobilienmarktbericht

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Prüfung der örtlichen Zuständigkeit

Bitte geben Sie hier die Postleitzahl oder den Ort Ihres Bewertungsobjektes ein. Dies ermöglicht uns die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für Ihr Anliegen.

Sollte Ihr Anliegen nicht im Landkreis Kronach sein, wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss in dessen Zuständigkeitsbereich das Bewertungobjekt liegt.

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online- Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt. 

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Kronach schicken. 

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

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Leseprobe Immobilienmarktbericht

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Schriftliche Auskünfte sind aufgrund bayerischem Kostengesetz kostenpflichtig; je übermittelten Bodenrichtwert wird eine Gebühr von 20,00 € erhoben.

Beantragung für das nachfolgende Objekt / Objekte:

Zusätzliche freiwillige Angaben

Schriftliche Auskünfte sind aufgrund bayerischem Kostengesetz kostenpflichtig; für die gesamte Liste wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben.

Gebühren
Datenschutzhinweis
 
Informationspflicht zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit der Auskunft von Bodenrichtwerten und Immobilienmarktbericht:

 

Datenschutzrechtliche Hinweise

 

Alternativ erhalten Sie die Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Einwilligung in elektronische Zustellung
Einwilligung in elektronische Zustellung

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.